Die nachfolgenden AGB gelten für alle an mb.diebildermacherin / Marlene Bihlheimer Fotografie erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Urheberrecht, Nutzungsrechte und Verbreitung
Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten usw.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden oder Verlust von Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Auftragsdurchführung
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass ihm Marlene Bihlheimer Fotografie/ mb.diebildermacherin Portfolios bekannt ist und Marlene Bihlheimer Fotografie künstlerische Gestaltungsfreiheit besitzt. Bildgestaltung, Posen und Locations sind immer einzigartig und anhand dem ästhetischem Verständnis der Fotografin gewählt. In Abhängigkeit des Wetters, der Lichtverhältnisse in Locations und der Bereitschaft zur Mitarbeit des Kunden, sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Leistungsstörung, Ausfallhonorar
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotografin nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin Schadenersatzansprüche geltend machen.
Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Lichtbilder beim der Fotografin eingehen. Nach dieser Frist gilt die Lieferung als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
Erfolgt eine Kündigung gleich aus welchem Grund, ohne dass sie von der Fotografin zu vertreten ist, so hat die Fotografin das Recht, eine pauschale Vergütung bzw. einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% des zur Zeit der Kündigung vereinbarten Gesamtpreis zu verlangen, sofern nicht die Fotografin oder der Auftraggeber im Einzelfall andere Nachweise erbringt.Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr der Fotografin.
Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer erhält als Anlage zum Vertrag Informationen zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten und der weiteren Vereinbarungen zu DSGVO.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen: Wänken 3, 74211 Leingarten.