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Allgemeines
- Die nachfolgenden AGB gelten für alle an mb.diebildermacherin / Marlene Bihlheimer Fotografie erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
- Leistungsangebote sind sechs Monate gültig, ab Angebotsdatum.
- Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form, Videos usw.).
Urheberrecht, Nutzungsrechte und Verbreitung
- Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
- Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
- Überträgt die Fotografin die Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
- Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche der Fotografin aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
- Der Besteller eines Bildes im Sinne von § 60 UrhG hat das Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen, jedoch nicht das Recht zur Verbreitung und Veröffentlichung (Internet, Printmedien usw.), wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
- Im Falle der gestatteten Verwertung der Lichtbilder muss die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber “Foto: Marlene Bihlheimer Fotografie/mb.diebildermacherin” erkennbar genannt werden. Die Namensnennung gilt ebenfalls für Facebook, Twitter, Instagram und allen anderen social media. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadenersatz.
- Die Original-Bilddateien verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
- Veränderungen der Lichtbilder durch Montage, elektronische Hilfsmittel oder auf sonstige Weise zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger Zustimmung der Fotografin und nur bei entsprechender Kennzeichnung gestattet.
- Der Auftraggeber/erin bzw. die Beteiligten erklären sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass die entstandenen Fotos zur Eigenwerbung der Fotografin genutzt werden dürfen, z. B. im Internet, Blog oder in Printmedien. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
- Auftraggeber von Editorials und künstlerischen Aufnahmen erlauben der Fotografin als Urheber und Auftragnehmer die uneingeschränkte räumliche und zeitliche Verwendung und Vertreibung der Bilder in Internet, Blog und Online-Datenbanken.
Vergütung, Eigentumsvorbehalt
- Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten usw.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
- Die Fotografin ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Lichtbilder eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
- Fällige Rechnungen sind innerhalb des angegeben Zahlungsziel zu begleichen.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin.
- Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oderrechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
Haftung
- Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden oder Verlust von Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Der Fotografin verwahrt digitale Bilddateien sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Negative oder digitale Bilddateien nach 6 Monaten seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Sollten vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist digitale Bilddateien durch technische Defekte oder höhere Gewalt unbrauchbar werden, ist die Fotografin nicht haftbar.
- Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
- Der Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
Auftragsdurchführung
- Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass ihm Marlene Bihlheimer Fotografie/ mb.diebildermacherin Portfolios bekannt ist und Marlene Bihlheimer Fotografie künstlerische Gestaltungsfreiheit besitzt. Bildgestaltung, Posen und Locations sind immer einzigartig und anhand dem ästhetischem Verständnis der Fotografin gewählt. In Abhängigkeit des Wetters, der Lichtverhältnisse in Locations und der Bereitschaft zur Mitarbeit des Kunden, sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
- Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Bildern, Filmen und Vorlagen erfolgt auf Kosten des Auftraggebers. Er kann bestimmen, wie und durch wen der Versand erfolgen soll.
- Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich durch die Fotografin bestätigt worden sind.
- Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung (Auswahl per Webgalerie) werden die Lichtbilder, die dem Kunden nach Abschluss des Auftrages vorgelegt werden, durch die Fotografin ausgewählt.
Leistungsstörung, Ausfallhonorar
- Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotografin nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotografin Schadenersatzansprüche geltend machen.
- Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Lichtbilder beim der Fotografin eingehen. Nach dieser Frist gilt die Lieferung als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
- 3. Erfolgt eine Kündigung gleich aus welchem Grund, ohne dass sie von der Fotografin zu vertreten ist, so hat die Fotografin das Recht, eine pauschale Vergütung bzw. einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% des zur Zeit der Kündigung vereinbarten Gesamtpreis zu verlangen, sofern nicht die Fotografin oder der Auftraggeber im Einzelfall andere Nachweise erbringt.
- Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr der Fotografin.
Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer erhält als Anlage zum Vertrag Informationen zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten und der weiteren Vereinbarungen zu DSGVO.
Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort und Gerichtstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen: Wänken 3, 74211 Leingarten.
- Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.